MWSt
Art 26 Sechste RL 77/388/EWG
1. Veranstaltet ein Reisebürounternehmen Pauschalreisen unter Zukauf von Fremdleistungen, kann für die Margenbesteuerung nach Art 26 der 6. RL die auf den Marktwert gestützte Methode gewählt werden, wenn es möglich ist, den Teil des Pauschalpreises, der der eigenen Leistung entspricht, nach dem Marktwert der Leistungen zu errechnen, die den im pauschalen Leistungspaket enthaltenen entsprechen. Die Aufschlüsselung des Pauschalpreises zwischen den erworbenen Leistungen und den eigenen Leistungen hat grund-