§ 1 KommStG, § 3 Abs 3 KommStG
§ 2 Abs 1 KStG 1988
Da die PTV im Streitzeitraum - vom 1. 4. 1994 bis 30. 4. 1996 - allenfalls nur in einem Teilbereich des Fernmeldewe-
§ 1 KommStG, § 3 Abs 3 KommStG
§ 2 Abs 1 KStG 1988
Da die PTV im Streitzeitraum - vom 1. 4. 1994 bis 30. 4. 1996 - allenfalls nur in einem Teilbereich des Fernmeldewe-