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B-Begründung eines Straf-B wegen Nichtabfuhr der Vergnügungssteuer hinsichtlich Strafbemessung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/287ÖStZB 2006, 364 Heft 12 v. 16.6.2006

§ 19 Wr VGSG

§ 19 VStG

1. Können der StrafB-Begründung wegen Nichtabfuhr von VergnügungsSt durch einen Videoverleih keine - ausdrücklich erwähnten - Erschwerungs- und/oder Milderungsgründe entnommen werden, bleibt der B, der sohin die Grundlage für die Bemessung der Strafe nicht angibt, in einem wesentlichen Punkt ergänzungsbedürftig.

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