§ 4 Z 28 Stmk BauG 1995, § 15 Abs 8 Z 1 Stmk BauG 1995
Der Entfall der Bauabg nach § 15 Abs 8 Z 1 Stmk BauG 1995 kommt nur zum Tragen, wenn für das Gebäude, an dessen Stelle das neue Gebäude wieder errichtet wurde, bereits eine Aufschließungsabg entrichtet wurde. Auch Nebengebäude sind Gebäude iSd Stmk BauG 1995.