§ 185 WAO
War ein vor dem 9. 3. 2000 eingebrachter „Rechtsbehelf“ gegen die Vorschreibung von GetrSt von seinem Wortlaut her ausschließlich darauf gerichtet, die „Rückzahlung aller seit 1. 1. 1995 ... bezahlten Getränkesteuerbeträge“ zu erwirken und bezog sich damit nur auf jene AbgZeiträume, für