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Keine Getränkesteuerrückzahlung für vor dem 9. 3. 2000 ohne Ergreifung eines Rechtsbehelfs entrichtete Getränkesteuer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/284ÖStZB 2006, 360 Heft 12 v. 16.6.2006

Art 3 Abs 2 RL 92/12/EWG

§ 185 WAO

War ein vor dem 9. 3. 2000 eingebrachter „Rechtsbehelf“ gegen die Vorschreibung von GetrSt von seinem Wortlaut her ausschließlich darauf gerichtet, die „Rückzahlung aller seit 1. 1. 1995 ... bezahlten Getränkesteuerbeträge“ zu erwirken und bezog sich damit nur auf jene AbgZeiträume, für

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