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Einstellung eines Beschwerdeverfahrens gegen Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen nach Ergehen des Jahresumsatzsteuer-B; Steuerschuld kraft Rechnungslegung und Vorsteuerabzug

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/275ÖStZB 2006, 352 Heft 12 v. 16.6.2006

§ 11 Abs 14 UStG 1994, § 12 Abs 3 UStG 1994, § 21 Abs 3 UStG 1994 und § 21 Abs 4 UStG 1994

§ 33 VwGG

1. Ein B über die Festsetzung von USt-Vorauszahlungen wird durch die Erlassung eines Jahresumsatzsteuer-B, der ua den betroffenen Voranmeldungszeitraum umfasst, derart außer Kraft gesetzt, dass er ab der Erlassung des Jahresumsatzsteuer-B keine Rechtswirkungen mehr entfalten kann. Richtet sich eine Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen B über die Festsetzung von USt-Vorauszahlungen, dann führt die nachträgliche Erlassung eines Jahresumsatzsteuer-B, der den Zeitraum der vor dem VwGH bekämpften USt-Vorauszahlungen umfasst, zur Einstellung des vwg Verfahrens zufolge Gegenstandslosigkeit der Beschwerde.

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