§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994, § 3a UStG 1994, § 6 Abs 1 Z 3 lit d UStG 1994, § 10 Abs 2 Z 12 UStG 1994
Art 2 6. MWSt-RL 77/388/EWG , Art 9 6. MWSt-RL 77/388/EWG
1. Besteht das Hauptmerkmal der von einem Unternehmen erbrachten Leistungen, die auf der Grundlage einer verkehrsrechtlichen Bewilligung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Heißluftballonen bestehen, darin, Passagiere in Heißluftballons raumüberwindend von einem Ort zu einem anderen zu befördern, werden Beförderungsleistungen iSd Art 9 Abs 2 der 6. MWSt-RL und des § 3a Abs 7 UStG 1994 erbracht, ohne dass es auf das Motiv und den Zweck der Beförderung wie bei anderen Vergnügungsfahrten ankommt.