§ 1 GSpG, § 2 GSpG
1. Aufgrund der (unwägbaren) äußeren Einflüsse und des daraus resultierenden Fehlens von idealtypischen Bedingungen im tatsächlichen Spielbetrieb ist das „Optische Kugelkarussell“ ein Glücksspiel.
§ 1 GSpG, § 2 GSpG
1. Aufgrund der (unwägbaren) äußeren Einflüsse und des daraus resultierenden Fehlens von idealtypischen Bedingungen im tatsächlichen Spielbetrieb ist das „Optische Kugelkarussell“ ein Glücksspiel.