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Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Abschluss mehrerer Verfahren mit einem B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/253ÖStZB 2006, 326 Heft 11 v. 1.6.2006

§ 303 BAO

§ 224 Stmk LAO

Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch B abgeschlossenes Verfahren, dem besondere Mängel anhaften, aus den im Gesetz erschöpfend aufgezählten

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