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Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/244ÖStZB 2006, 313 Heft 11 v. 1.6.2006

§ 34 Abs 1 EStG 1988

Kosten einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) können im Falle einer Empfängnisunfähigkeit eine außergewöhnliche Belastung darstellen; hiezu sind aber Feststellungen über die Ursache der Fortpflanzungsunfähigkeit zu treffen, denn eine freiwillig herbeigeführte Fortpflanzungsun- fähigkeit würde die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ausschließen.

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