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B-Berichtigung nach Gewährung eines IFB für den Erwerb eines Hotelbetriebes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/220ÖStZB 2006, 275 Heft 10 v. 15.5.2006

§ 10 Abs 5 EStG 1988

§ 293b BAO

War die Auffassung, dass bei Erwerb eines Hotels ein IFB zustünde bereits zum Zeitpunkt der Erlassung des berichtigten B eine unvertretbare Rechtsauffassung und ergibt sich aus den Beilagen zur AbgErklärung, dass das Gebäude und die Einrichtung erworben und damit der Betrieb fortgeführt worden war, war die Geltendmachung des IFB in der AbgErklärung auch offensichtlich unrichtig, sodass der B, mit dem ein IFB gewährt wurde, berichtigt werden konnte.

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