§ 10 Abs 5 EStG 1988
§ 293b BAO
War die Auffassung, dass bei Erwerb eines Hotels ein IFB zustünde bereits zum Zeitpunkt der Erlassung des berichtigten B eine unvertretbare Rechtsauffassung und ergibt sich aus den Beilagen zur AbgErklärung, dass das Gebäude und die Einrichtung erworben und damit der Betrieb fortgeführt worden war, war die Geltendmachung des IFB in der AbgErklärung auch offensichtlich unrichtig, sodass der B, mit dem ein IFB gewährt wurde, berichtigt werden konnte.