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Zurechnung von Umsätzen in einem Nachtklub

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/223ÖStZB 2006, 281 Heft 10 v. 15.5.2006

§ 2 Abs 1 UStG 1994, § 4 Abs 1 UStG 1994

Ist der Betreiber eines Nachtklubs hins sämtlicher im Nachtklub erbrachten Leistungen Leistungserbringer und hat er (vertreten durch eine Bardame) von den Kunden das Entgelt für sämtliche im Nachtklub den Kunden angebotene Leistungen vereinnahmt, sind ihm diese Leistungen auch dann zuzurechnen, wenn die im Nachtklub tätigen Prostituierten ihrer Tätigkeit selbstständig nachgegangen sind.

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