§ 8 Abs 4 EStG 1988
§ 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988
Eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung liegt vor, wenn durch außergewöhnliche Umstände die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes vermindert wurde. Es ist Sache des StPfl, den Nachweis für den Eintritt des außergewöhnlichen Wertverzehrs zu erbringen. Mit dem Einzelverkaufspreis eines bebauten Grundstückes im Jahr 2000 wird der Nachweis für einen im Jahr 1990 eingetretenen außerordentlichen Wertverzehr eines Gebäudes nicht erbracht. Zum einen ist nicht sichergestellt, dass der Verkaufspreis den Verkehrswert wiedergibt, zum anderen lässt ein für das Jahr 2000 festgestellter Wert nicht erkennen, welches Schicksal das auf dem Grundstück befindliche Gebäude in den letzten zehn Jahren erfahren hat und dass gerade in einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraumes ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten sei.