Wr WasserversorgungsG: §§ 8, 11, 12, 15, 21 (vor Aufhebung d LGBl 1974/3) LGBl 1974
Wr LAO: § 182 Wr LAO
Wasserbezugsgeb sind seit der Aufhebung von § 21 WVG durch LGBl 1974/3 wegen eines Rohrgebrechens an der Innenanlage auch dann nicht herabzusetzen, wenn der Obsorgepflicht nach § 15 WVG nachgekommen worden ist. Eine analoge Anwendung einer bereits aufgehobenen Norm kommt nicht in Betracht.