§ 36 EStG 1988
Besteht die Absicht einer Bank im Zusammenhang mit einem Forderungsnachlass lediglich darin, einen möglichst großen Teil der eigenen Forderungen vor dem drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Unternehmens zur retten, und nicht darin, das Unternehmen zu retten, fehlt die für die begünstigte Besteuerung eines Sanierungsgewinnes kumulativ erforderliche Sanierungsabsicht.