§ 4 Abs 4 EStG 1988
§§ 21, 22, 23 BAO
Hat ein von einer Domizilges erstelltes Organisationshandbuch zum Teil einen banalen Inhalt und besteht es zum anderen Teil aus Kopien von steuerrechtlichen Fachartikeln, wofür kein fremder Unternehmer den als Betriebsausgabe geltend gemachten Betrag zahlen würde, und weist es zudem keinerlei Benutzungsspuren auf, können die geltend gemachten Betriebsausgaben nicht anerkannt werden.