§ 4 Abs 1 EStG 1988
§ 16 Abs 1 Z 8 EStG 1988
Vermietet ein Einzelunternehmer den betrieblich genutzten Teil seines teilweise privat und teilweise betrieblich genutzten Gebäudes an eine GmbH, ist das Gebäude zur Gänze aus dem Betriebsvermögen des Einzelunternehmers auch dann auszuscheiden, wenn die betrieblichen Aktivitäten des Einzelunternehmers zur Gänze auf die GmbH übertragen werden. Geltend gemachte IFB sind gewinnerhöhend aufzulösen und die aus der Vermietung des Gebäudes erzielten Einnahmen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter Anwendung des AfA-Satzes von 1,5 % zuzurechnen.