USt
Art 4 Sechste RL 77/388/EWG , Art 9 Abs 2 Sechste RL 77/388/EWG
1. Investment(fonds)ges, deren ausschließlicher Zweck es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung in Wertpapieren anzulegen, also mit den von den Zeichnern beim Kauf der Anteile eingezahlten Geldern für deren Rechnung und gegen Entgelt Wertpapier-Portefeuilles zu bilden und zu verwalten, sind Unternehmer (StPfl iSd Art 4 Abs 1 Sechste RL). Die Tätigkeit dieser Investment(fonds)ges stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar.