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Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 39 EG verbietet, dass Deutschland die Überbrückungsbeihilfe (Form von Arbeitslosengeld)

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2005/448 Heft 19 v. 3.10.2005

für aus anderen Mitgliedstaaten (hier Frankreich) einpendelnde Grenzgänger unter Berücksichtigung fiktiver deutscher Lohnsteuer berechnet

ESt

Art 39 EG

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