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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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Wird der ÖBB die Eigenschaft als Organträger versagt, liegt darin eine gleichheitswidrige Auslegung des § 9 KStG
Erkenntnisse des VfGH
ÖStZB 2005/436
Heft 19 v. 3.10.2005
Art 7 Abs 1 B-VG
§ 9 KStG 1988
§ 1 BBG 1992
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Stichworte
Organträgereigenschaft
ÖBB