vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wird der ÖBB die Eigenschaft als Organträger versagt, liegt darin eine gleichheitswidrige Auslegung des § 9 KStG

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2005/436 Heft 19 v. 3.10.2005

Art 7 Abs 1 B-VG

§ 9 KStG 1988

§ 1 BBG 1992

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte