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Belgische Börsen-USt auf die Zeichnung von Wertpapieren, die bei Gründung einer Ges ausgegeben werden, und belgische Steuer auf die Lieferung von solchen Wertpapieren sind richtlinienwidrig

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2005/433 Heft 18 v. 15.9.2005

KVSt

Art 11 RL 69/335/EWG , Art 12 RL 69/335/EWG

1. BUSt: Belgische BUSt auf die Zeichnung von Wertpapieren, die bei Gründung einer Ges ausgegeben werden, verstößt gegen Art 11 der RL 69/335/EWG . Diese RL-Best ist so zu interpretieren, dass sie auch eine Steuer auf den Ersterwerb eines neu emittierten Wertpapiers verbietet. Das Tatbestandsmerkmal „Ausgabe“ in dieser RL-Best ist so zu verstehen, dass es auch den „Ersterwerb“ umfasst. Die Besteuerung dieses Vorganges kann sich auch nicht auf die Ausnahmeregelung des Art 12 der RL 69/335/EWG stützen, weil der Begriff „Umsatz“ in dieser Best eng auszulegen ist, damit der RL nicht ihre praktische Wirksamkeit entzogen wird.

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