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Deutschland hat zu Recht die Trockenfutterbeihilfe nicht als öffentliche Subvention in Bemessungsgrundlage für die USt einbezogen

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2005/428 Heft 18 v. 15.9.2005

USt

Art 11 Sechste RL 77/388/EWG

Art 226 EG

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