ESt
Art 56 EG, Art 58 EG
1. Der EuGH beantwortete im gegebenen Zusammenhang die vorgelegten Fragen nur insoweit, als sie den freien Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (nicht zu Drittstaaten) betreffen:
ESt
Art 56 EG, Art 58 EG
1. Der EuGH beantwortete im gegebenen Zusammenhang die vorgelegten Fragen nur insoweit, als sie den freien Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (nicht zu Drittstaaten) betreffen: