§ 1 Abs 2 lit b Sbg LAO
§ 1 Abs 2 Sbg ALG, § 11 Sbg ALG, § 14 Abs 2 Sbg ALG
Die Best der Sbg LAO gelten nicht in Angelegenheiten der Anlieger- und Interessentenbeiträge der Eigentümer (Bauberechtigten) von Grundstücken, sodass die in diesem Gesetz enthaltenen Verjährungsregelungen auch hins Kanalherstellungsbeiträgen nicht angewendet werden können und mangels einer anderweitigen Verjährungsregelung in baurechtlichen Vorschriften bzw nach dem AVG 1950 der Beitragsfestsetzung Verjährung nicht entgegenstehen kann.