§ 2 Abs 1 lit b Sbg LAO, § 104 Sbg LAO
§ 37 Abs 3 Sbg FrVerkG, § 40 Abs 1 Sbg FrVerkG
1. Für die fristgerechte Abgabe der Erklärung zum Verbandsbeitrag nach § 40 Abs 1 Sbg FrVerkG wird keineswegs vorausgesetzt, dass ein USt-B für das maßgebende Kalenderjahr bereits zugestellt ist. Liegt ein solcher B noch nicht vor, so sind der Beitragserklärung die Angaben aus der vom Unternehmer erstatteten USt-Erklärung zugrunde zu legen.