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Kosten von Umweltsanierungsmaßnahmen bei einer Grundstücksbewertung (Wertfortschreibung)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/389 Heft 17 v. 1.9.2005

§ 53 Abs 10 BewG

Ist damit zu rechnen, dass Kosten von Sanierungsmaßnahmen betreffend den Boden einer zu bewertenden Liegenschaft durch den Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zu tragen seien, sind diese bei der Ermittlung des gemeinen Wertes der Liegenschaft nach § 53 Abs 10 BewG nicht zu berücksichtigen, insb wenn eine beh Anordnung zur Sanierung noch nicht erfolgt ist.

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