Umsatzsteuer
Art 15 Sechste RL 77/388/EWG
1. Nach Art 15 Nr 7 und 9 Sechste RL sind Lieferungen zur Versorgung der in Nr 6 genannten „Luftfahrzeuge, die von Luftfahrtgesellschaften verwendet werden, die hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind“, von der MWSt befreit. Die Steuerbefreiung bezieht sich somit auch auf Inlandsflüge von Flugzeugen, die von hauptsächlich international tätigen Luftfahrtges verwendet werden.