ESt
Art 49, Art 56 EG
1. Die Beschränkung der Anwendung des der Abgeltung dienenden Steuerabzuges nach dem nationalen französischen Recht auf Finanz- und Versicherungsverträge, bei denen der Vertragspartner in Frankreich ansässig ist, hält in Frankreich ansässige StPfl davon ab, derartige Verträge mit Ges abzuschließen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben. Art 49 EG untersagt jedoch die Anwendung einer nationalen Regelung, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaates erschwert.