ESt
Art 43, 48, 56 EG
Nach der zu prüfenden belgischen Regelung ist der Verkauf wesentlicher Beteiligungen (insb Aktien) nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn der Käufer ein Ausländer ist; ist der Käufer hingegen eine belgische Gesellschaft, löst der Verkauf keine Einkommensteuer aus. Diese Ungleichbehandlung stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (für Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten) dar, sofern die übertragene Beteiligung ihrem Inhaber einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft ermöglicht und ihm erlaubt, deren Tätigkeiten zu bestimmen. Falls diese Einflussmöglichkeit auf die Entscheidungen der Gesellschaft nicht besteht, stellt die Regelung eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs iSd Art 56 EG dar, insofern die Übertragung der fraglichen Anteile auf einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Empfänger weniger günstig gestaltet ist.