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Unbegründete Schätzung von Bezügen des zur Haftung herangezogenen Gf einer insolventen GmbH als Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/227 Heft 10 v. 15.5.2005

§ 7 Wr LAO, § 54 ff Wr LAO, § 145 Wr LAO

§ 5 KommStG

Auch wenn der zur Haftung herangezogene Gf einer insolventen GmbH einziger Dienstnehmer derselben ist und angibt, keine Bezüge erhalten zu haben, können solche nicht schätzungsweise als Bemessungsgrundlage für die KommSt herangezogen werden, wenn das Ergebnis der Schätzung unbegründet bleibt.

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