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Amtswegige Ermittlungs- und Nachweispflicht der lustbarkeitsabgabepflichtigen Aufstellung von Spielapparaten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/226 Heft 10 v. 15.5.2005

§ 1 Stmk Landes-LustbarkeitsAbgG

§ 93 Abs 1 Stmk LAO

Auch wenn Spielapparate eines Automatenverleihers bereits länger in Verwendung gestanden haben mögen oder der Verleiher über deren jeweiligen Standort Aufzeichnungen oder andere Unterlagen nicht vorlegen kann, hat die Beh zu beweisen, dass Spielapparate lustbarkeitsabgabenpflichtig aufgestellt gewesen sind. Es ist nicht die Aufgabe des Verleihers, die Mutmaßungen der Beh schlüssig zu entkräften.

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