Keine außergewöhnliche Belastung für Aufwendungen nach einem Zimmerbrand wegen brennen gelassener Kerzen auf einemAdventkranz; Nichtabzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitzimmers eines „Beratungslehrers“
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/201 Heft 10 v. 15.5.2005