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Keine außergewöhnliche Belastung für Aufwendungen nach einem Zimmerbrand wegen brennen gelassener Kerzen auf einemAdventkranz; Nichtabzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitzimmers eines „Beratungslehrers“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/201 Heft 10 v. 15.5.2005

§ 16 Abs 1 EStG 1988

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d

§ 34 Abs 1 EStG 1988

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