§ 11 Sbg AnliegerleistungsG
§ 11 Sbg AnliegerleistungsG trifft keine Unterscheidung hins der Flächenwidmung von zum Bauplatz erklärten Grundstücken. Auch für im Grünland liegende, zum Bauplatz erklärte Grundstücksflächen sind daher Beiträge zur Errichtung eines Kanals zu leisten.