§ 28 Bgld TourismusG
Die Feststellung, dass eine über eine Ferienwohnung in einer bgld Gemeinde verfügende Person in der betreffenden Gemeinde nicht gemeldet sei, reicht für die Annahme, sie verfüge über keinen Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde und sei damit tourismusabgabepflichtig, nicht aus.