wegen Fristveräumnis anlässlich der erstmaligen Festsetzung der Geb; keine B-Erlassung an „Mitbesitzer“ und „Miteigentümer“ durch Anführung als solche als B-Adressaten
§ 75 Wr LAO
wegen Fristveräumnis anlässlich der erstmaligen Festsetzung der Geb; keine B-Erlassung an „Mitbesitzer“ und „Miteigentümer“ durch Anführung als solche als B-Adressaten
§ 75 Wr LAO