§ 32 Z 1 EStG 1988
Bleiben bei einem StPfl Einkünfte aus Gewerbebetrieb für eine Beteiligung an einem Kraftwerksbetrieb aus, weil sich ein Vertragspartner nicht vertragsgetreu verhalten hat, stellt der für die Abstandnahme von rechtlichen Schritten vom Vertragspartner erhaltene Entschädigungsbetrag keinen nicht stpfl Schadenersatz, sondern eine stpfl Entschädigungsleistung nach § 32 Z 1 EStG 1988 dar.