§ 212a BAO
Beruht ein USt-B auf einer erklärungsgemäßen Veranlagung und weist er keine Nachforderung aus, wird der StPfl nicht dadurch in seinen Rechten verletzt, dass dem im Hinblick auf die Berufung gegen diesen USt-B gestellten Antrag auf Aussetzung der Einhebung (im Instanzenzug) keine Folge gegeben wird.