§ 293 Abs 2 BAO
Art III UmgrStG
Liegt im Hinblick auf einen anhängigen Streit betreffend KSt und GewSt - angesichts der eine Einzelrechtsnachfolge darstellenden Einbringung des Betriebes einer KG nach Art III UmgrStG in eine GmbH - eine Vollbeendigung der KG nicht vor, ist die Entscheidung der FinBeh auch dann an die KG zu richten, wenn diese im Firmenbuch bereits gelöscht ist.