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Steuerfreie Zuschläge für an einem Sonntag erbrachte Arbeitsleistungen trotz kollektivvertraglichem Ersatzruhetag im Gastgewerbe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/127 Heft 6 v. 15.3.2004

§ 68 Abs 1 EStG 1988

Überstundenzuschläge für an einem Sonntag erbrachte Arbeitsleistungen sind bis zur gesetzlichen Freigrenze auch dann steuerfrei, wenn durch kollektivvertragliche Regelung (hier: KV Hotel- und Gastgewerbe) anstelle des Sonntags als Ruhetag ein Wochentag als Ersatzruhetag tritt.

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