§ 24 EStG 1988
§ 37 Abs 5 EStG 1988
Wird ein Betrieb unentgeltlich übergeben - hat damit weder eine Betriebsveräußerung noch eine Betriebsaufgabe stattgefunden - ist die Besteuerung eines Übergangsgewinnes auch dann rechtswidrig, wenn der Betriebsübernehmer vor dem Hintergrund einer von ihm angenommenen Betriebsaufgabe des Übergebers zu diesem Zeitpunkt einen Übergangsgewinn ermittelt und seiner ESt-Erklärung zugrunde gelegt hat.