Stmk LAO: § 33
Grazer AnkAbgV 1985: §§ 3, 5
Eine Plakataktion der Wirtschaftskammer, die der Förderung einzelner, wenn auch in ihrer Anzahl nicht beschränkter Wirtschaftssubjekte (hier die steirischen Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe), etwa durch die Förderung ganzer Wirtschaftszweige dient, ist weder gemeinnützig noch dient sie vorwiegend Bildungszwecken und ist daher ankündigungsabgabepflichtig.