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Ankündigungsabgabepflichtige Plakatwerbung zur Förderung der Wirtschaft durch die Wirtschaftskammer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/631 Heft 23 v. 1.12.2004

Stmk LAO: § 33

Grazer AnkAbgV 1985: §§ 3, 5

Eine Plakataktion der Wirtschaftskammer, die der Förderung einzelner, wenn auch in ihrer Anzahl nicht beschränkter Wirtschaftssubjekte (hier die steirischen Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe), etwa durch die Förderung ganzer Wirtschaftszweige dient, ist weder gemeinnützig noch dient sie vorwiegend Bildungszwecken und ist daher ankündigungsabgabepflichtig.

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