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Keine Stundung bei fehlender Konkretisierung der Sicherstellung der Einbringlichkeit durch den AbgPfl

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/627 Heft 23 v. 1.12.2004

BAO § 212 BAO

Erstattet ein AbgPfl im Verwaltungsverfahren nicht von sich aus ein entsprechend konkretisiertes Vorbringen zur Sicherstellung der Einbringlichkeit von Abg, deren Stundung er begehrt, kann eine Stundung nicht gewährt werden.

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