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Ertragskürzung beim Gewinn einer nicht vermögensverwaltenden GmbH bei Grundstücksveräußerungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/614 Heft 23 v. 1.12.2004

GewStG: § 8 Z 1

EStG 1972: §nl 23 Z 1

Ergibt sich kein Anhaltspunkt, dass die Veräußerung von Grundstücken einer nicht vermögensverwaltenden GmbH in einem Umfang erfolgt ist, der bei Einzelunternehmen oder Personenges zur GewSt-Pflicht führt, kann auf die Erträge aus den Grundstücksveräußerungen die erweiterte Kürzungsbest des § 8 Z 1 zweiter Satz GewStG angewendet werden

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