GewStG: § 8 Z 1
EStG 1972: §nl 23 Z 1
Ergibt sich kein Anhaltspunkt, dass die Veräußerung von Grundstücken einer nicht vermögensverwaltenden GmbH in einem Umfang erfolgt ist, der bei Einzelunternehmen oder Personenges zur GewSt-Pflicht führt, kann auf die Erträge aus den Grundstücksveräußerungen die erweiterte Kürzungsbest des § 8 Z 1 zweiter Satz GewStG angewendet werden