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AbgSchuldner der Ausgleichsabgabe für in Kärnten zu schaffende Garagenstandplätze bleibt der Inhaber der Baubewilligung auch bei Übergang der Baubewilligung auf einen Rechtsnachfolger

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/603 Heft 22 v. 15.11.2004

Krnt LAO: § 3

Krnt PGAG: §§ 13, 14

Krnt BauO: § 53

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