Berücksichtigung der Rechtslage und Beweisaufnahme und Parteiengehör hins der Beurteilung der Behinderung eines Kindes durch Klumpfußbildung vor und nach einer Operation
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/244 Heft 8 v. 15.4.2003
als „erheblich“ und für voraussichtlich länger als drei Jahre andauernd