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Dienstgeber eines LKW-Lenkers als Zollschuldner im Zollgrenzen überschreitenden Verkehr

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/194 Heft 6 v. 15.3.2003

§ 79 Abs 2 ZollR-DG

Art 202 Abs 3 ZK

Dadurch, dass § 79 Abs 2 ZollR-DG eine Zollschuld auch für den Dienstgeber oder Auftraggeber im selben Zeitpunkt entstehen lässt, in dem eine Zollschuld für den Dienstnehmer oder sonstigen Beauftragten eines Unternehmens entstanden ist, weil dieser in Besorgung von Angelegenheiten seines Dienstgebers oder Auftraggebers bei der Wahrnehmung zollrechtlicher Pflichten ein rechtswidriges Verhalten gesetzt hat, könnte eine gegenüber § 202 Abs 3 ZK unzulässige und daher mit dem Gemeinschaftsrecht in Konflikt stehende Ausdehnung des Begriffes „Zollschuldner“ vorgenommen worden sein.

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