§ 4 Abs 3 Z 2 WertZG
§ 184 BAO
Geht die Zollbeh bei der Schätzung des Wertes von unentgeltlich gelieferten, eingeführten Waren von den in der Rechnung einer entgeltlichen Nachlieferung angegebenen Preisen aus, muss sich die Zollbeh auch mit dem Vorbringen des Zollpflichtigen auseinander setzen, dass der vom Hersteller der Nachlieferung in Rechnung gestellte Preis wesentlich über dem Wert der in der unentgeltlichen Lieferung enthaltenen, in einem Massenverfahren hergestellten Waren gelegen sei.