§ 184 BAO
Die Schätzung der Losung eines Taxiunternehmers aufgrund einer nach Einsicht in die Schadensakten einer Versicherung über Schadensfälle angenommenen täglichen Fahrtstrecke von 200 km ist hinreichend belegt.
§ 184 BAO
Die Schätzung der Losung eines Taxiunternehmers aufgrund einer nach Einsicht in die Schadensakten einer Versicherung über Schadensfälle angenommenen täglichen Fahrtstrecke von 200 km ist hinreichend belegt.