Der Antrag auf Eintragung eines Pfandrechtes in das Grundbuch ist auch dann gerichtsgeb-pflichtig, wenn dieser Antrag durch den Rechtsfreund des Antragstellers irrtümlich erfolgte oder wenn die Bewilligung hätte versagt werden müssen.
VwGH 18.06.2002, 2002/16/0152 (AW 2002/16/0031)