§ 2 Z 1 GGG
§ 30 Abs 2 Z 1 GGG
Wurde bei der Festsetzung der Gerichtsgeb für eine Berufung ein Berufungsinteresse für kapitalisierte Zinsen nicht berücksichtigt, weil dieses nicht vorhanden war, da bereits im Urteilsspruch anteilige kapitalisierte Zinsen abgewiesen wurden, kommt auch eine Rückzahlung wegen unrichtiger GebBerechnung nicht in Frage.